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Der Familienservice im Maschinenring

Um unseren Namen „Familienservice im Maschinenring“ zu erklären, müssen wir auf eine kleine Reise zurück zum Ursprung unserer Dienstleistung gehen.

1970 wurde der „Maschinenring“, einem Verein von Landwirten gegründet und unser Service wurde ins Leben gerufen. Zunächst waren wir lediglich als sogenannter Betriebshilfsdienst im landwirtschaftlichen Bereich tätig. War in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Haushalt der Betriebsleiter krankheitshalber ausgefallen, setzten wir Helfer ein, um diese Notsituation zu überbrücken.

2023 möchten wir diesen Dienst auf Pflegebedürftige Familien ausdehnen und sind unter dem Namen
„Familienservice in der MR Land Power“ dann tätig, was eine Tochterfirma des Maschinen- und Betriebshilfsring Amberg-Sulzbach e.V. ist

Entlastungsleistungen §45a,b

Ab Pflegegrad 1 können pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Es stehen dafür 125 € im Monat von der Pflegekasse zur Verfügung. Für den Entlastungsbetrag gilt das sog. „Sparbuch-Prinzip“, d.h. das Guthaben verfällt nicht und kann gegebenenfalls auch später noch abgerufen werden.

Unsere ausgebildeten Alltagsbegleiterinnen betreuen und begleiten pflegebedürftige Menschen und berücksichtigen dabei deren individuellen Gewohnheiten sowie Vorlieben. Sie unterstützen bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und beziehen (soweit möglich) die Pflegebedürftigen mit ein.

Kontakt aufnehmen

Soziale Haushaltshilfe

Familien können unter verschiedenen Umständen durcheinander gewürfelt werden. Schwangerschaft und Entbindung, ambulante Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Kur oder Reha, Unfall oder im schlimmsten Fall sogar Tod, verändern die täglichen Abläufe in einer Familie. Unser ausgebildetes Fachpersonal setzt dort an, wo eine Lücke entsteht. Ob es um liebevolle Kinderbetreuung, Zubereitung von Essen, Wäschepflege oder tägliche Reinigungsarbeiten geht - Sie können sicher sein, dass unser Fachpersonal Ihren Haushalt am Laufen hält. 

Die Kosten übernimmt nach ärztlicher Verordnung die gesetzliche Krankenkasse oder Rentenversicherung. Wir rechnen dann direkt mit der jeweiligen Kasse ab. Gerne beraten wir Sie zur Antragsstellung und klären alle noch offene Fragen – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Kontakt aufnehmen

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige können für pflegende Angehörige Verhinderungspflege beantragen, wenn diese aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Für den Antrag auf das Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.

Unsere Fachkräfte übernehmen dann die Versorgung des zu pflegenden Angehörigen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
 

Kontakt aufnehmen

Haushaltscoaching

Unser Team bietet Ihnen gerne zum Thema Haushaltsführung in besonderen Lebenssituationen Unterstützung an. Gerade für Familien und Einzelpersonen in besonderen schwierigen Lebenssituationen kann es hilfreich sein.

Sie haben den Überblick über das Haushaltsbudget verloren - die Wäsche stapelt sich und die Zubereitung einfacher und vor allem gesunder Mahlzeiten überforder Sie. 

Mit unseren Fachkräften aus dem Bereich der Hauswirtschaft können wir jetzt Familien unterstützen, anleiten und „Hilfe zur Selbsthilfe“ anbieten.

Dann melden Sie sich bei uns.

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Verhinderungspflege

Pflegebedürftige können für pflegende Angehörige Verhinderungspflege beantragen, wenn diese aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Für den Antrag auf das Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.

Unsere Fachkräfte übernehmen dann die Versorgung des zu pflegenden Angehörigen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
 

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Haushaltscoaching

Unser Team bietet Ihnen gerne zum Thema Haushaltsführung in besonderen Lebenssituationen Unterstützung an. Gerade für Familien und Einzelpersonen in besonderen schwierigen Lebenssituationen kann es hilfreich sein.

Sie haben den Überblick über das Haushaltsbudget verloren - die Wäsche stapelt sich und die Zubereitung einfacher und vor allem gesunder Mahlzeiten überforder Sie. 

Mit unseren Fachkräften aus dem Bereich der Hauswirtschaft können wir jetzt Familien unterstützen, anleiten und „Hilfe zur Selbsthilfe“ anbieten.

Dann melden Sie sich bei uns.

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Soziale Haushaltshilfe

Familien können unter verschiedenen Umständen durcheinander gewürfelt werden. Schwangerschaft und Entbindung, ambulante Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Kur oder Reha, Unfall oder im schlimmsten Fall sogar Tod, verändern die täglichen Abläufe in einer Familie. Unser ausgebildetes Fachpersonal setzt dort an, wo eine Lücke entsteht. Ob es um liebevolle Kinderbetreuung, Zubereitung von Essen, Wäschepflege oder tägliche Reinigungsarbeiten geht - Sie können sicher sein, dass unser Fachpersonal Ihren Haushalt am Laufen hält. 

Die Kosten übernimmt nach ärztlicher Verordnung die gesetzliche Krankenkasse oder Rentenversicherung. Wir rechnen dann direkt mit der jeweiligen Kasse ab. Gerne beraten wir Sie zur Antragsstellung und klären alle noch offene Fragen – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Entlastungsleistungen §45a,b

Ab Pflegegrad 1 können pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Es stehen dafür 125 € im Monat von der Pflegekasse zur Verfügung. Für den Entlastungsbetrag gilt das sog. „Sparbuch-Prinzip“, d.h. das Guthaben verfällt nicht und kann gegebenenfalls auch später noch abgerufen werden.

Unsere ausgebildeten Alltagsbegleiterinnen betreuen und begleiten pflegebedürftige Menschen und berücksichtigen dabei deren individuellen Gewohnheiten sowie Vorlieben. Sie unterstützen bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und beziehen (soweit möglich) die Pflegebedürftigen mit ein.

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